Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bavarian Guards GmbH und dem Kunden über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Bavarian Guards GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen nach den Vorgaben des Kunden und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bewachungsgewerbegesetz. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

Die Bavarian Guards GmbH verpflichtet sich, die Sicherheitsdienstleistungen fachgerecht und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Sie setzt ausschließlich qualifiziertes und sachkundiges Personal ein, das die Anforderungen des § 34a GewO erfüllt. Die Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und mit den erforderlichen Arbeitsmitteln ausgestattet.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarten Vergütungen fristgerecht zu zahlen und die notwendigen Informationen und Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Sicherheitsdienstleistungen erforderlich sind. Der Auftraggeber hat die Bavarian Guards GmbH unverzüglich über alle relevanten Änderungen der Einsatzbedingungen zu informieren.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Sicherheitsdienstleistungen richtet sich nach den Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

§ 6 Haftung

Die Haftung der Bavarian Guards GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Bavarian Guards GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig abzurechnen.

§ 8 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Regensburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.